Sie möchten einen Garten pachten? Das finden wir gut. Allerdings gibt es da einiges an Informationen und Dokumenten, die Sie lesen sollten oder die Sie lesen und unterschreiben müssen.
Bevor Sie bei uns einen Garten pachten können, müssen Sie Mitglied werden. Hierzu gibt es einen Aufnahmeantrag. Außerdem einen Hinweis zum Datenschutz und die Einzugsermächtigung für die laufenden Gebühren wie Pacht und Beiträge. Unten auf dieser Site findet Ihr einen digitalen Antrag auf Mitgliedschaft.
Hier finden Sie den Pachtvertrag. Sie schließen einen Pachtvertrag mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen. Der Kleingärtnerverein "Am Krähenberg" e. V. ist Verwalter der Flächen und damit im Namen des Verbandes berechtig mit Ihnen die Pachtverträge abzuschließen.
Bei der Übernahme des Gartens können noch Mängel aus der Schätzung vorhanden sein. Zur Beseitigung haben Sie ein Jahr Zeit. Dazu ist ebenfalls eine Erklärung beigefügt
Bei einem Pächterwechsel wird der Garten geschätzt. Die Schätzung eines Gartens ermittelt den Wert des gesamten Objektes. Grundlage hierzu ist die Richtlinie für die Wertabschätzung.
Nicht alle Gärten haben bei uns Stadtwasser. Für alle, die an unsere Wasserleitung angeschlossen sind, gibt es eine Geschäftsordnung.
Die Grundlage unseres Zusammenlebens im Garten ist die Gartenordnung. Die Gartenordnung basiert auf dem Bundeskleingartengesetzt und regelt zusätzlich bremische Belange.
Ab 2013 können wir in unseren Gärten Abwassersammelbehälter verwenden. Dadurch können wir z. B. Spültoiletten einbauen und das Abwasser in den geprüften Tanks sammeln. Dazu gibt es ebenso wie für bauliche Veränderungen eine Menge Formulare und Unterlagen, die wir hier zusammengestellt haben.
Über den Mitgliedsbeitrag ist die Laube eines jeden Mitglieds mit einem Grundbetrag gegen Feuer versichert. Diese Versicherung deckt keine weiteren Risiken ab. Wir empfehlen deshalb eine eigene Laubenversicherung.
Weitere Infos finden Sie unter dem Navigationspunkt Gut zu wissen unter Versicherungen
Damit Sie als neues Mitglied sich über die Gegebenheiten in unserer Kleingartenanlage informieren können, haben wir ein Merkblatt für Sie zusammengestellt.
Die Jahreshauptversammlung wird nicht wie geplant stattfinden können. Wir werden Euch rechtzeitig über einen neuen Termin informieren.