Einige grundsätzliche Informationen:
Zukünftige Mitglieder und Pächter unseres Vereins sollten bereit sein, aktiv im Verein mitzuarbeiten. Unser Verein funktioniert nur, wenn alle mit anpacken.
Wir unterstützen den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse sowie die Erhaltung und Förderung alter Sorten und möchten mehr Naturschutz in den Außenanlagen verwirklichen.
Das Gespräch über den Gartenzaun ist hierbei genauso wichtig wie der Austausch von Gärtnerwissen und die gemeinschaftlichen Aktivitäten.
Wir legen in unserem Kleingartengebiet Wert auf die kleingärtnerische Nutzung der Gärten. Damit stehen wir im Gleichklang mit dem Bundeskleingartengesetz. 1/3 der Gartenfläche soll als Nutzfläche für Gemüse und Obst bewirtschaftet werden. Auch wenn wir sonst nicht mit der Gartenordnung unter dem Arm durch die Gegend laufen, legen wir auf dieses Thema größeren Wert.
Bedenken Sie bitte bei Ihren Überlegungen, dass ein Garten Zeit von Ihnen verlangt. Zwischen 6-8 Stunden pro Woche sollten Sie rechnen. Außerdem sind die aktivsten Zeiten im Garten das Frühjahr und der Sommer. Wenn Sie zu der Zeit Urlaub machen, muss sich jemand um den Garten kümmern.
Bedenken Sie also vorher wie viel Freizeit Sie zur Verfügung haben und wie viel Sie davon im Garten verbringen möchten!
So banal es klingt - aber einen Garten können Sie natürlich nur pachten, wenn bei uns im Kleingärtnerverein etwas frei wird. Das geschieht ca. 10- bis 12- mal pro Jahr.
Ihr erster Schritt ist der Besuch unserer Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat. Die genauen Termine finden Sie unter dem Link Termine. Sollte das ein Feiertag sein, ist es dann der 2. Dienstag. Von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr können Sie uns besuchen. Im persönlichem Gespräch können wir dann klären, welche Vorstellungen Sie von einem Garten haben und ob etwas Passendes für Sie frei ist bzw. frei wird. Sollte nichts frei sein, so können wir Sie bei uns auf die Interessentenliste setzen.
Sollte etwas Passendes für Sie frei sein, so müssen Sie zunächst Mitglied in unserem Verein werden. Anschließend werden wir mit Ihnen die vertraglichen Modalitäten regeln, sodass Sie kurzfristig Ihre kleine Oase übernehmen können.
Über die damit verbundenen Gebühren und Beiträge informieren Sie sich bitte unter Satzungen und Gebühren.
Außerdem gibt es eine Vielzahl von Informationen und Dokumenten, die Sie kennen sollten bevor Sie einen Garten pachten. Wir haben sie für Sie zu einem Themenblock Garten pachten - Downloads zusammengestellt.
Die Kosten für einen Garten setzen sich aus den einmaligen Kosten sowie den laufenden Kosten zusammen. Die laufenden Kosten sind z. B. die Beträge für Pacht, Mitgliedschaft, Strom und Wasser (wenn vorhanden).
Einmalbeträge sind die Gebühren, die mit der Aufnahme in den Verein verbunden sind sowie der Schätzpreis, der dem Zeitwert der Parzelle entspricht.
Der Schätzpreis einer Parzelle ermittelt sich aus der Schätzung, die bei der Übergabe erfolgt. (Siehe auch "Gut zu wissen" unter Schätzung)
Die Schätzung weist ebenfalls einen Betrag über die Kosten der Mängelbeseitigung aus. Mängel sind alle Gegebenheiten im Garten, die nicht der Gartenordnung entsprechen. Diese sollten vom abgebenden Pächter vor Übergabe beseitigt werden. Manchmal ist das allerdings durch Krankheit oder fehlender Zeit nicht möglich. Sie als neuer Pächter müssen dann diese Mängel beseitigen.
Als neuer Pächter zahlen Sie den gesamten Schätzpreis an den Verein. Nach Beseitigung der bei der Übergabe noch vorhandenen Mängel bekommen Sie den damit verbundenen Betrag ausgezahlt.
Falls der abgehenden Pächter Ihnen noch vorhandenes Inventar der Parzelle oder Gartengeräte anbietet, so findet das in freier Verhandlung zwischen Ihnen und dem abgebenden Pächter statt. Der Verein hat damit nichts zu tun.
Die Jahreshauptversammlung ist jetzt für den 15.05.2022 geplant. Beachtet bitte den Aushang. Eine schriftliche Einladung folgt.