Unter diesem Navigationspunkt möchten wir unseren Pächterinnen und Pächtern sowie allen Garteninteressierten Antworten auf mögliche Fragen rund um den Kleingarten geben. Natürlich wissen wir nicht immer was gerade interessiert. Deshalb freuen wir uns über Mails mit Fragen, die wir hier noch nicht behandelt haben.
A
Für die Abwasserbeseitigung in den Bremer Kleingärten gibt es eine Sonderregelung. Es besteht die Möglichkeit einen Abwassertank einzubauen. Hierzu gibt es auch eine spezielle Vereinbarung, die von jedem Pächter beachtet werden muss. Grundsätzlich gilt, dass anfallendes Abwasser fachgerecht in zertifizierten Tanks aufgefangen und entsprechend entsorgt werden muss.
Bitte setzt Euch am besten schon bei der Planung mit dem Vorstand in Verbindung. Ihr erhaltet die notwendigen Anträge und Informationen, die für den Bau und den Betrieb der Anlage notwendig sind.
Außerdem liegt unsere Gartenanlage im Überflutungsgebiet. Die bei uns eingebauten Tanks müssen gegen Aufschwimmen bei Hochwasser gesichert sein!
Zum Thema Abwasser noch einige Ausführungen unseres Landesverbandes:
"Obwohl es an den zurückliegenden Tagen des Gartens vielfältige Informationen gegeben hat und alle Fragen umfassend beantwortet wurden, scheinen noch immer einzelne Fragen offen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Qualität und die Zertifizierung, die ein Behälter mitbringen muss, um im Kleingarten Verwendung finden zu können: Deshalb müssen die eingesetzten abflusslosen Sammelgruben (geschlossenen Abwasserbehälter) die dafür erforderliche Zulassung haben. Diese DIBt-Nr. vom Deutschen Institut für Bautechnik gewährleistet die erforderlichen Standards, um in Sachen Umweltschutz auf der richtigen Seite zu stehen!
Bitte achten Sie darauf:
- sich vorher mit dem Verein ins Benehmen zu setzen
- sämtliche Unterlagen beizubringen
- die Abnahme durchzuführen und bestätigen zu lassen
Der Gebrauch kann nur dann fortgesetzt werden, wenn ein zugelassener Abwasserbehälter installiert und das entsprechende Schmutzwasser entsprechend entsorgt wird. Bei Nichtbeachtung kommt das dicke Ende und damit erhebliche Kosten, spätestens vor dem Pächterwechsel, auf die betreffenden Gartenfreunde zu!"
PDF zum Download für alles was Ihr wissen müsst gibt es hier
- Antrag auf Erstellung einer Abwassergrube
(PDF | 76 kb) - Vereinbarung Abwasserbeseitigung
(PDF | 148 kb) - Verpflichtungserklärung Abwasserbeseitigung
(PDF | 89 kb) - Anmeldung Abwasser bei Sen. Umwelt...
(PDF | 113 kb)
B
Bauliche Veränderungen auf der Parzelle sind genehmigungspflichtig. Zu den baulichen Veränderungen zählen Anbauten an der Laube, Freisitze und sonstige feste Baukörper, die nicht in der Gartenordnung ausdrücklich genehmigt sind (Gewächshaus, Teich).
Als Ansprechpartner steht Euch unser Beisitzer für Bauangelegenheiten Bernd Rosebrock zur Verfügung.
Damit Obstbäume optimal wachsen und viele Früchte tragen, müssen diese geschnitten werden. Man unterscheidet den Winterbaumschnitt und den Sommerbaumschnitt. Während der Winterbaumschnitt das Wachstum anregen soll dient der Sommerbaumschnitt eher dazu, den Baum zu formen und ein Gleichgewicht zwischen Frucht und Holz herzustellen. Der Winterbaumschnitt sollte nicht unter 4 Grad erfolgen.
Man sollte nicht einfach drauf los schneiden, sondern sich vorher den Baum ansehen und gezielt die Schnitte ansetzen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erziehungsschnitt, Kronenschnitt, Pflanzschnitt und Instandhaltungsschnitt. Dabei sollte Folgendes beachtet werden:
- Die Baumkrone sollte als Pyramide mit einem Leitast geschnitten werden.
- Direkt nach der Pflanzung sollte der erste Schnitt gesetzt werden.
- Beim Schnitt der Triebe sollte die letzte Knospe außen oder oben sitzen. Schneidet dabei immer nur die Triebe, die sich zwischen zwei Knospen befinden.
- Triebe werden um ein Drittel gekürzt.
- Die Leittriebe bleiben stehen und wilde Triebe werden eingekürzt.
- Zu dicht gewachsenen Äste sollten ausgelichtet werden.
- Krankes Holz und nach innen wachsende Äste sollten entfernt werden.
Vorm Verein veranstalten wir jährlich einen Winterbaumschnitt und einen Sommerbaumschnitt. Hierfür laden wir uns mit Michael Ruhnau einen anerkannten Fachmann ein.
Die Beiträge und Gebühren werden auf unserer Jahreshauptversammlung festgelegt. Ihr findet sie unter Gebühren.
D
Datenschutzregelung im Kleingärtnerverein "Am Krähenberg" e. V.
Mit der Aufnahme in den Kleingärtnerverein „Am Krähenberg“ e. V. und Abschluss eines Pachtvertrages werden folgende Daten erfass:
Gartenadresse Pachtfläche Name, Vorname, Adresse Beruf Schätzpreis Bewertung der Mängel Datum der Gartenübernahme Telefon, Mail Bankverbindung Eintrittsdatum |
Geb. Datum Austrittsdatum Zeiten Wegedienst Zählerstand Wasseruhr Ehrungen Vorstandstätigkeit Abrechnung Beiträge Abrechnung Pacht Abrechnung Nebenkosten
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Diese Daten werden von den Finanzverwaltern und vom Vorsitzenden bearbeitet. Eine Weitergabe der Daten ohne Kontoverbindung erfolgt ggf. an den Landesverband als Generalpächter.
Diese Daten stehen auszugsweise auch den Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeiten zur Verfügung. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Diese und sonstige Informationen werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks notwendig sind.
Für den Zeitschriftenbezug „Der Gartenfreund“ werden an den Verlag Wächter in Bremen Name und Anschrift des Mitglieds weitergegeben.
Beim Austritt aus dem Verein werden alle Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Davon nicht betroffen sind Kassenführung
- gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen werden dort die Daten bis zu zehn Jahren ab Austritt durch den Vorstand aufbewahrt
und die Pachtverträge
- Die Pachtverträge werden bis zur Aufgabe der kompletten Fläche des KGV „Am Krähenberg“ e. V aufbewahrt.
F
Oft sind unsere neuen Pächter:innen, die einen Kleingarten gepachtet haben, Gartenneulinge. Das eine oder andere über Pflanzen und Gartenarbeit ist bekannt. Viele Tipps und Kniffe zur Erleichterung der Gartenarbeit und für eine erfolgreiche Ernte können heute schon über das Internet angelesen werden. Die Praxis ist oft ganz anders.
Dafür haben wir bei uns im Verein die Fachberater:innen. Diese stehen neuen Pächtern:innen genauso wie alten Hasen für Fragen rund um das Kleingärtnern zur Verfügung. Eins ist aber auch klar:
Unsere Fachberater:innen können nicht alles wissen. Und so wird die eine oder andere Frage vielleicht im ersten Moment unbeantwortet bleiben. Aber sie verfügen über ein Netzwerk an kundigen Kolleg:innen und können sich so die Information holen, die sie für die gewünschte Auskunft benötigen.
Die Kontaktdaten gibt es unter Vorstand
G
Als Grundlage unseres kleingärtnerischen Wirkens dient die Gartenordnung des Landesverbandes Bremen. Gerade wenn Neupflanzungen, Umbauten sowie die Erstellung von Gartenteichen oder Gewächshäusern vorgenommen werden sollen, hilft ein Blick in die Gartenordnung. Da ist geregelt, was gemacht werden darf und was gegen die Gartenordnung verstößt.
Die komplette Gartenordnung gibt es beim Landesverband
Ihr möchtet einen Garten pachten. Hierzu gibt es einige Informationen unter Garten pachten.
Mit dem Tag der Gartenübernahme beginnt für Sie auch der Gemeinschaftsdienst. Im laufenden Gartenjahr müssen 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit geleistet werden. Diese Stunden finden sonnabends von 10.00 bis 11.00 Uhr statt.
Treffpunkt ist bei den Gerätehäusern im Hildeweg und Weg zum Krähenberg. Die Gemeinschaftsdienstliste findet Ihr als PDF ganz unten in der Rubrik Termine.
Die Gemeinschaftsarbeit Im Holze wird vom Wegeobmann bekannt gegeben. Es darf an der Gemeinschaftsarbeit pro Garten und Tag immer nur eine Pächterin oder einen Pächter teilnehmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Eltern gern begleiten, dürfen aber keinen Gemeinschaftsarbeit mit machen, da dafür kein Versicherungsschutz besteht. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
Falls Ihr mal zu Euren Termin nicht könnt, könnt Ihr den Gemeinschaftsdienst auch an einen anderen Termin machen. Außerdem gibt es immer wieder Angebote für zusätzliche Dienste und auch die Termine der Gartengruppe. Beachtet dazu den Aushang und unsere Website.
H
Schneidet die Hecken nicht vor dem 24. Juni. Bis dahin können noch Vögel in den hecken brüten. Bitte prüft vor dem Heckenschnitt noch mal, ob alle Nester in der Hecke leer sind. Inzwischen gibt es auch noch eine zweite oder sogar dritte Brut.
Die Heckenhöhe darf lt. Gartenordnung 1,10 m nicht überschreiten. Die Heckenform ist so zu gestalten, dass sie nicht in den Weg wächst. Der Gartenzaun ist die Grenze. Die Pflanzenart sollte den Hecken im Weg angepasst sein.
Die Gartenwege müssen eine Mindestbreite von 3 m haben. Diese Mindestbreite muss durch den Pächter/ der Pächterin eines angrenzenden Weges gewährleistet werden. Sollte die Mindestbreite durch die Hecke eingeschränkt werden, so muss diese bis an den Zaun zurückgeschnitten werden.
Hier ein paar fachliche Tipps für den Umgang mit unserer doch so "stiefmütterlich" behandelten Hecken.
Auch die beste Hecke kommt in die Jahre und so schmerzvoll es ist, die unansehnlichen Sträucher müssen raus.
Bei neu angelegten Hecken werden die Setzlinge stark zurückgeschnitten, damit sie von unten besser dicht werden. Sie wachsen ohne Probleme an wenn nach dem setzen immer gegossen werden.
Die beste Pflanzzeit für laubabwerfende Hecken ist der Oktober, für immergrüne, insbesondere Nadelgehölze, werden Ende April oder im August gepflanzt.
Der Sommerschnitt kann Ende Juni erfolgen, er ist nur zu empfehlen bei laubabwerfenden Hecken. Dabei werden nur die neuen Triebe eingekürzt.
Der Winterschnitt erfolgt nur an frostfreien Tagen und kann auch ins alte Holz erfolgen.
Geschnitten wird in trapezähnlicher Form, ansonsten bekommt der untere Teil der Hecke zu wenig Licht.
K
Auch das kommt leider vor! Du musst oder möchtest Deinen Garten und Deine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung kann formlos per Brief oder e-mail erfolgen. Eine Kündigung wird zum Ende des Gartenjahres (31.10.) gültig. Sie muss mindestens 3 Monate vor dem 31.10. beim Vorstand eingegangen sein.
Wurde im laufenden Gartenjahr gekündigt und der Garten kann gleich wieder weiter verpachtet werden, bekommst Du die Pacht anteilig der Restmonate erstattet; jedoch nicht, wenn erst drei Monate vor Ende des Gartenjahres gekündigt wurde.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird nicht zurückgezahlt.
Kann der Garten jedoch nicht im Jahr der Kündigung weiter verpachtet werden, musst Du eine Aufwandsentschädigung von € 130,- (jeweils zum neuen Gartenjahr 31.Oktober) bezahlen. Sollte der Garten in den Folgemonaten verpachtet werden, wird anteilig der Restmonate die Aufwandsentschädigung zurückgezahlt.
Eine Kündigung im laufenden Gartenjahr befreit nicht vom Gemeinschaftsdienst. Pflegt auch den Garten bis zu einer Neuverpachtung weiter. Ein gepflegter Garten lässt sich besser wieder neu verpachten. Nach der Schätzung dürfen keine mitgeschätzten Pflanzen und Bäume aus dem Garten entfernt werden.
Der Stromanschluss darf nicht gekündigt werden! Der Nachpächter wird den Strom ummelden.
Gibt es eine Zusatzversicherung? Die Versicherung kann auf den neuen Pächter übertragen werden. Dieser kann sich dann entscheiden, ob er die Versicherung übernimmt.
Nach der Kündigung werden unsere Schätzer mit Dir einen Termin zur Schätzung des Gartens vereinbaren (hierzu mehr unter Schätzung).
Bewegliche Gegenstände wie Gartengeräte, Gartenmöbel, Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Betten, Tische usw. werden nicht mitgeschätzt. Der Nachpächter ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände zu übernehmen. Sollte der Nachpächter jedoch daran interessiert sein, musst Du direkt mit dem Nachpächter einen annehmbaren Preis aushamdeln. Kommt es zu keiner Einigung, musst Du diese Gegenstände aus dem Gartenhaus bzw. Garten auf Deine Kosten entfernen.
Eine Weiterverpachtung des Gartens erfolgt nur durch den Verein! Du kannst keinen Bewerber ablehnen, wenn der Bewerber bereit ist, den vollen Schätzpreis zu bezahlen!
L
Unser Verein ist Mitglied des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen (LV). Der Landesverband unterstützt uns in unserer Arbeit u.a. durch Fortbildung, Rechtsberatung, pädagogische Projekte und Fachberatung. Der LV vertritt das Kleingartenwesen nach außen in den Medien und gegenüber der Politik.
In den Gremien des Landesverbandes wird unser Verein durch die in der Jahreshauptversammlung gewählten Delegierten sowie dem Vorsitzenden und dem Finanzverwalter vertreten. Diese Personen nehmen an der Delegiertenversammlung teil, die in der Regel einmal im Jahr stattfindet.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesverbandes.
M
Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist die Voraussetzung für die Pacht eines Gartens. Neben der normalen Mitgliedschaft gibt es bei uns das Zweitmitglied. Sehr oft sind es zwei Personen, die einen Garten pachten. Damit beide Pächter die gleichen Rechte haben, kann einer der Pächter Hauptmitglied und der weitere Pächter Zweitmitglied zu einem deutlich reduzierten Beitrag werden.
Vor einer Aufnahme und einer Verpachtung ist es bei uns üblich, dass sich das neue Mitglied während unserer Sprechstunde persönlich vorstellt. Die Zeiten unserer Sprechstunden findet Ihr unter Termine.
Die Höhe der Beiträge und die weiteren Gebühren findet Ihr unter Satzung und Gebühren
S
Die Schätzung eines Gartens ermittelt den Wert des gesamten Objektes. Bei einem Pächterwechsel wird der Garten vor Übergabe an einen neuen Pächter geschätzt.
Die Schätzung eines Gartens ermittelt den Wert des gesamten Objektes. Grundlage hierzu ist die Richtlinie für die Wertabschätzung.
Im Rahmen der Schätzung wird auch ermittelt, was bei dem Garten nicht der Gartenordnung entspricht und deshalb beseitigt bzw. verändert werden muss. Hierfür wird ein Wert lt. den Richtlinien angesetzt. Der Schätzpreis reduziert sich um den soe ermittelten Betrag (Mängel). Der abgebende Pächter kann diese Mängel selbst abarbeiten. Dann steht ihm der volle Schätzpreis zu. Sollte der abgehende Pächter dazu nicht in der Lage sein, erhält er den Schätzpreis abzüglich der Kosten für die Mängelbeseitigung.
Bei der Übernahme eines Gartens kann der Neupächter die vorhandenen Mängel beseitigen und erhält dann den dafür angesetzten Betrag.
Sollte ein abgebender Pächter mit der Schätzung nicht einverstanden sein, so kann Einspruch beim Landesverband eingelegt werden.
Die speziellen Schätzerrichtlinien finden Sie beim Landesverband der Gartenfreunde Bremen
Auf unseren Wegen gilt für motorisierte Fahrzeuge (auch Elektrofahrräder) Schritttempo. Schritttempo ist die Geschwindigkeit, die ein Fußgänger gehen kann - also 5 km/h. Manchmal ist man erstaunt, was unter Schritttempo verstanden wird. Vielleicht liegt es ja auch an den langen Beinen des Autofahrers.
Bitte aus Sicherheitsgründen: Schritttempo!!
T
In einigen Gärten unseres Vereins stehen Trampoline, deren Nutzung Kindern und Jugendlichen großen Spaß bereitet. In der Vergangenheit ist es aber leider wiederholt zu erheblichen Verletzungen beim Springen auf diesen Geräten gekommen. Wir empfehlen Dir zwei Internetseiten, die ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten. Gartenbesitzer, die ein Trampolin aufgestellt haben, tragen auch Verantwortung für Besucherkinder.
Hier die Links zu den Internetseiten
V
Eine Versicherung der Laube durch den Verein gibt es nicht.
Über eine Kleingartenversicherung können Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden sowie Glasbruch und Sturmschäden versichert werden! Aufräumkosten, die nach einem Totalschaden anfallen sind darüber auch versicherbar.
Wer keine Versicherungspolice hat, muss im Schadensfall selbst für die Aufräumkosten aufzukommen!
Was kostet Versicherungspolice für den Kleingarten?
Das hängt vom Anbieter ab und natürlich davon, was alles versichert werden soll und von den Versicherungssummen. Eine Basisversicherung gibt es schon für weniger als 70 Euro im Jahr.
Wer eine höherwertige Laube hat, viel technisches Gerät oder eine teurere Innenausstattung, kann die Versicherungssummen erhöhen.
Ich habe eine Versicherung, muss ich etwas unternehmen?
Bitte prüft den Umfang Ihrer Versicherung. Evtl. sollten die Versicherung angepasst werden
Du hast noch keine Versicherung? Hier gibt es einige Versicherungen, die Kleingärten versichern.
Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft
Vermittler findest Du im örtlichen Telefonbuch oder über die Internetseite der Basler. Wer es einfach haben möchte, kann sich bei der Basler in Bremen bei Frau Lange unter der Telefonnummer 0421-30 85 23 51 melden.
Zurich Gruppe Deutschland
Niederlassung für Deutschland
Bezirksdirektion Kulpe
Hausburgstr. 8
10249 Berlin
Tel.: 030/ 29 00 54 00
Funk: 0170 / 555 33 85
Fax: 030 / 29 00 54 54
E-Mail: norbert.wosny@zuerich.de
Website: www.gartenversicherung.de/
Feuersozietät Berlin Brandenburg
Die Vermittler findet man über Anzeigen im Gartenfreund oder über die Internetseite.
Dialog Versicherungs-AG
Die Kleingartenpolice der Dialog ist sowohl über Vertreter der Dialog abschließbar, als auch über viele Versicherungsmakler.
KVS Versicherungsmakler GmbH
Dieser Versicherungsmakler in Stuhr ist seit Jahren unter anderem spezialisiert auf Kleingartenpolicen und bietet über die Dialog Versicherungs-AG einen eigenen Rahmenvertrag online über die Internetseite an.
Besonderheit: Mitglieder des Landesverbandes der Gartenfreunde erhalten einen Rabatt von 10 % sowie Sonderbedingungen. Der Rabattcode hierfür lautet:
Gartenfreunde Bremen.
Die KVS Versicherungsmakler GmbH ist telefonisch unter 0421 – 40 89 54 90 erreichbar. Verträge können direkt über die Internetseite Externer Linkwww.kvs-versicherungsmakler.de abgeschlossen werden.
W
Die Wassergemeinschaft ist eigenständig. Die Wasserleitung im Vereinsgelände wird vom Verein betrieben. Bei Feststellung von Schäden an der Hauptwasserleitung in den Wegen bzw. vor der Wasseruhr ist unverzüglich das Hauptsperrventil im Wasserschacht im Weg zum Krähenberg zu schließen und der Vorstand, Wasserobmann bzw. Wegeobmann zu benachrichtigen.
Der Wasserverbrauch muss im Oktober an den Verein gemeldet werden. Die Wasseruhr sollte dann frei von allen Gegenständen gut erreichbar sein. Das verbrauchte Wasser wird in der jährlichen Nebenkostenrechnung aufgeführt und abgerechnet.
Bei Frosttagen von dauerhaft unter -5 Grad wird das Wasser abgestellt. Jeder Pächter/jede Pächterin ist für die Entlüftung der Wasserleitung zuständig. Die Wasserleitungen sollte entleert und danach die Absperrventile geschlossen werden. Die Wasseruhr sollte vor Frosteinwirkung ausgebaut bzw. geschützt werden. Nach 15 Jahren Betriebsdauer muss die Wasseruhr erneuert werden. Sie ist gegen eine Gebühr auch beim Verein erhältlich.
Bitte prüft gewissenhaft das der Haupthahn der Zuleitung zum Garten bei längerer Abwesenheit oder im Winter verschlossen ist.