Mitgliedsbeitrag im Kleingärtnerverein "Am Krähenberg" e.V.
Der Mitgliedsbeitrag wird von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung festgelegt. Auf der letzten Jahreshauptversammlung wurde ein Beitrag von :
€ 97,00 beschlossen
Außerdem wird für die Wegebenutzung eine jährliche Pauschale von € 7,00 erhoben.
Der Partnerbeitrag für die Partnermitglieder beträgt € 10,00
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 35,00.
Beiträge und Pachten werden im Voraus für das folgende Jahr, Gebühren für Wasserverbrauch, Kosten für nicht geleisteten Wegedienst etc. werden rückwirkend für das vergangen Jahr berechnet. Die Abbuchung erfolgt im November. Für Zahlungsverzug bzw. Rücklastschriften werden € 4,00 als Mahngebühr zu den Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung gesetzt.
Pachten
Die Kosten für die Pacht des Gartens betragen € 0,18 pro qm. Dieser Betrag wird von uns mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Für eine durchschnittliche Gartengröße von 400 qm sind das 72,00 € jährlich.
Wasser
Wir betreiben als Vereinsgemeinschaft eine eigene Wasserleitung. Den Verbrauch rechnen wir mit € 2,60 pro Kubikmeter ab. Die Meldung des Zählerstandes muss von jedem Pächter und jeder Pächterin bis zum 15.10. einen jeden Jahres erfolgen. Die Meldung kann per Mail, per Onlineformular oder per Zettel an den Finanzverwalter erfolgen. Die Meldung muss die Zählernummer, den Zählerstand und die Gartenadresse enthalten.
Für Reparatur und Fehlmengen werden pauschl pro Jahr € 10,00 von jedem Pächter/jeder Pächterin erhoben.
Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig gemeldet werden, wird der Wegewart die Ablesung vornehmen. Für diesen zusätzlichen Aufwand erheben wir eine Gebühr von € 35,00
Wasser an- und abstellen
Das Wasserleitung bleibt auch im Winter in Betrieb. Erst bei dauerhaften Temperaturen unter -5 wird das Wasser abgestellt. Nach Ende der Frostperiode wird die Leitung wieder in Betrieb genommen.
Jede Pächterin und jeder Pächter hat dafür zu sorgen, dass die Wasserleitung winterfest ist. D.h. der Haupthahn muss zugedreht werden und die Leitung im Garten sollte entlüftet sein.
Sollten beim Anstellen des Wassers Leckstellen festgestellt werden, so wird die Pächterin oder der Pächter bei dem die Leckstelle vorhanden ist, mit einer Gebühr von € 35,00 für den zusätzlichen Aufwand der Lecksuche belastet.
Gebühren für nicht geleisteten Geminschaftsdienst
Durch das Fehlen vieler Gartenfreundinnen und Gartenfreunde bei den Gemeinschaftsarbeiten können die Gemeinschaftsflächen und die Gebäude des Vereines nicht mehr richtig gepflegt werden. Deshalb müssen wir die Arbeiten gegen Bezahlung an Unternehmen vergeben. Dafür benötigen wir Gelder, die von den Gartenfreundinnen und Gartenfreunden erhoben werden, die unregelmäßig oder gar nicht am Gemeinschaftsdienst teilnehmen.
Folgende Gebühren kommen zum Einsatz:
1 Stunde fehlen € 15,00
2 Stunden fehlen € 30,00
3 Stunden fehlen € 50,00
4 Stunden fehlen € 80,00
5 Stunden fehlen € 120,00
6 Stunden fehlen € 180,00
Satzung und Geschäftsordnung
Die Vereinssatzung und die Geschäftsordnung kann hier herunter geladen werden. Eine gedruckte Form aus dem Jahre 2013 kann beim Vorstand zu den Sprechstunden abgeholt werden. Darin sind allerdings die zwischenzeitlichen Änderungen nicht enthalten.
Für die Durchführung von Versammlungen hat sich der Verein ein Geschäftsordnung gegeben.
- Satzung des Kleingärtnervereins "Am Krähenberg" e.V
(PDF | 122 kb) - Geschäftsordnung
(PDF | 38 kb)